Vermögensschutzberatung für Selbständige und Geschäftsführer

Bei der unternehmerischen Tätigkeit eines Selbständigen, Geschäftsführers oder Vorstandes eines Unternehmens kann es bei Führungsfehlern und Konjunktureinbrüchen zu Unternehmenskrisen kommen, in deren Folge der Selbständige, Geschäftsführer oder Vorstand haftungsrechtlich mit seinem privaten Vermögen zur Verantwortung gezogen wird. Bereits die zu späte Insolvenzantragstellung kann dazu führen, dass ein Geschäftsführer für von ihm zu verantwortende unzulässige Zahlungen seiner Gesellschaft mit seinem eigenen privaten Vermögen haften muss. Eine rechtzeitige qualifizierte und effiziente Beratung von in langjähriger Praxis erfahrenen Sanierungsberatern bzw. Insolvenzrechtlern zu Beginn der Krisensitution kann hier helfen, die Führungsperson vor privatem Vermögensschaden bewahren. Die Dr. Moderegger Rechtsanwalts GmbH bietet diese Dienstleistung seit Jahren an und konnte Geschäftsführer bei der Abwehr von Haftungsansprüchen von Insolvenzverwaltern erfolgreich helfen.

Aber auch bereits vorbeugend ist Dr. Moderegger bei der Ausarbeitung von Vermögensvorsorgemaßnahmen, die das Privatvermögen schützen sollen (amerikanisch: "Asset Protection") behilflich. Hier können wichtige Ratschläge und Hilfen gegeben werden und zusammen mit den mit der Kanzlei kooperierenden Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auch rechtliche, insbesondere erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche sowie steuerrechtliche vermögensschützende Gestaltungsvorschläge gemacht werden. Dies geht einmal dadurch, dass das Vermögen eigentumsmäßig vom Geschäftsführer auf verschiedenen Wegen getrennt wird oder zum anderen dadurch, dass das Eigentum bzw. Vermögensrecht "vollstreckungsfest" gemacht wird. Dabei liefern z.B. die Regeln des Anfechtungsgesetzes und des Insolvenzanfechtungsrechts, die Schutzvorschriften für das Familienwohnheim, das Stiftungsrecht und Kenntnisse über bestimmte unpfändbare Lebensversicherungen wichtige Bausteine, um das "unwetterfeste Haus" des vorbeugenden Vermögensschutzes rechtzeitig errichten zu können.

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